Sonntag, 5. Januar 2014

Streit um Sherlock Holmes

Sherlock Holmes und Moriarty
Holmes im Kampf mit Erzfeind Moriarty
Das könnte ein Präzedenzfall auch für James Bond werden: Ein Autor von Geschichten um den berühmten Sherlock Holmes klagt gegen die Erben des Autors Sir Arthur Conan Doyle um die Rechte an den Figuren Holmes und Watson, und hat in der ersten Instanz bereits Recht bekommen. Hintergrund war, dass in den USA die Rechte für alle vor 1923 entstandenen Holmes-Geschichten ablaufen. (siehe Handelsblatt, FAZ und RechtamBild.de) Die Conan-Doyle-Erben argumentieren dagegen: "Doyle habe die Hauptfiguren Holmes und Watson auch nach 1923 noch weiterentwickelt und damit unterlägen sie weiterhin dem Copyright" (Handelsblatt). Dabei geht es um gerade einmal 3700 € Lizenzgebühren. Auf Bond bezogen würde die Kernfrage lauten: Wurde die Figur James Bond bereits im ersten Roman Casino Royale markant und schützenswert ausformuliert, oder hat sie sich erst im Laufe von Flemings Werk bis 1964 vollständig entwickelt? Es ist im Prinzip die Gretchenfrage aller Urheberrechtsstreits - Ab wann ist eine Idee mehr als nur eine Idee.

In den USA werden die Rechte an Casino Royale 95 Jahre nach Erscheinen auslaufen, das wäre 2048. In erster Instanz entschied der Richter, dass literarische Helden quasi zweimal leben: Einmal als Bestandteil der einzelnen Geschichten und einmal als Figuren selbst. In Bezug auf Bond dürfte interessant werden, dass Fleming sich in der Beschreibung seines Helden stark zurück hielt und erst sehr spät genauere biographische Daten lieferte. Aber wenigstens lagen zwischen dem ersten Erscheinen Bonds und Flemings Tod "nur" elf Jahre.

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